Kontraktliche Grundlagen
Beim Handel mit Melasse und artverwandten Produkten werden i. d. R. folgende Kontrakte als vertragliche Grundlage angewandt:
- Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel
- Hamburger Futtermittelschlussschein Nr. 2 inkl. Zusatzbestimmungen für den Handel mit Importmelasse
- Hamburger Futtermittelschlussschein Nr. 2a
- Hamburger Futtermittelschlussschein Nr. 13 für CIF Transaktionen in Melasse
- Zuckerfabrikbedingungen
Es gilt die jeweils neuste Fassung.
Selbstverständlich finden auch individuelle Vereinbarungen, die von obigen Kontrakten abweichen können, Anwendung, sofern sie gemeinsam vereinbart worden sind.
Sollten Sie Interesse an den oben genannten Kontrakten haben, so erhalten Sie diese ( z.B. die Fabrikbedingungen ) über uns oder, wie im Falle der Hamburger Futtermittelschlussscheine direkt beim:
Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V.
Adolphsplatz 1
D – 20457 Hamburg
Tel: 0049-(0)40-369879-0
Fax: 0049-(0)40-369879-20
E-Mail: info(at)vdg-ev.de
Website: www.vdg-ev.de





